AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

- Reportagen und Termine nach Absprache. 

- Bei Anfahrten über 200 km ist eine Übernachtungsmöglichkeit (auch für den Assistenten) zu stellen. 

Der Auftraggeber erklärt sich per Vereinbarung (Model-Release) damit einverstanden,
dass die Aufnahmen vom Fotografen oder durch von ihm beauftragte Dritte beliebig redaktionell 
oder gewerblich genutzt werden dürfen. Ausnahmen bedürfen vor dem Shooting einer besonderen Vereinbarung
und bedingen erhöhte Preise. Material, Copyright sowie uneingeschränktes Nutzungsrecht verbleiben bei der Urheberin. 

Jede Nutzung des Bildmaterials ist in üblicher und angemessener Form honorarpflichtig.

Der Urhebervermerk (Foto: www.shadow-horse.de) ist in direktem Zusammenhang mit den Abbildungen
zwingend vorgeschrieben. Bei fehlendem oder undeutlichem Urhebervermerk wird zum jeweiligen
Honorar ein Zuschlag von 100% fällig. 

Im Zweifelsfalle haftet der Lieferant der entsprechenden Fotografie für die Honorarzahlung.
Bei Verstoß gegen das Copyright z.B. bei unerlaubtem Veröffentlichen, Vervielfältigen,
Kopieren oder Nutzen eines urheberrechtlich geschützten Fotos in jeder mechanischen oder
elektronischen Form wird ein Entschädigungshonorar eingefordert. 

Die Preise für gewerbliche Kunden orientieren sich an den MFM-Empfehlungen und
richten sich nach Art und Umfang der Nutzung.

Bei redaktioneller Verwendung werden im allgemeinen hausübliche Konditionen akzeptiert.
Honorare/Tagessätze für Züchter und Gestüte sowie Mengenrabatte nach gesonderter Vereinbarung. 
 

Copyright © Fotos Shadow-Horse Fotografie